Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Anmeldungen zu den Kursen sind in den Verwaltungen und Außenstellen zu den Öffnungszeiten persönlich, schriftlich per Post oder per Fax (ausschließlich mit VHS-Anmeldeschein) oder über die Homepage der vhs möglich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Entrichtung des Entgeltes.
Zu jeder Veranstaltung ist eine schriftliche Anmeldung bis 10 Tage vor Kursbeginn erforderlich. Spätere Anmeldungen sowie eine Teilnahme nach Kursbeginn sind nur auf vorherige telefonische Anfrage möglich. Wenn Sie in einem von Ihnen gewünschten Kurs keinen Platz mehr bekommen, können Sie sich auf eine Warteliste setzen lassen. Wir informieren Sie dann, sofern ein Platz frei wird bzw. wir bei großer Nachfrage einen zusätzlichen Kurs eröffnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem bestimmten Kurs.
Die Anmeldung wird vor Kursbeginn nicht bestätigt. Eine Benachrichtigung erfolgt nur bei einer Anmeldung auf Warteliste, Kursausfall oder Änderungen des Kursbeginns bzw. des Veranstaltungsorts.
Die Angaben auf der Anmeldekarte werden elektronisch gespeichert unter Beachtung der Verordnungen zum Datenschutz laut SächsDSG.
2. Entgelte
Zur Zahlung der Entgelte sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, verpflichtet. Die Pflicht zur Entrichtung der Entgelte tritt mit Beginn der Bildungsmaßnahme ein.
Die Entgelte werden per einmaliger Einzugsermächtigung eingezogen. Bei Erteilung der Einzugsermächtigung erfolgt eine Abbuchung erst nach Veranstaltungsbeginn.
3. Ermäßigungen
Ein Anspruch auf Ermäßigung der Entgelte besteht nur, wenn der Ermäßigungsgrund zum Zeitpunkt des Kursbeginns gegeben ist und ein entsprechender Antrag vor Kursbeginn gestellt wurde. Pro Kurs kann nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden (gilt nicht für Bonussystem). Entsprechende Bescheinigungen sind im Sekretariat vorzulegen oder als Kopie per Post zuzusenden.
Ermäßigung aus sozialen Gründen
Personen einer Bedarfsgemeinschaft, die ALG II beziehen, können für Kurse, deren Entgelt mindestens 10,00 EUR beträgt, eine Ermäßigung in Höhe von 50 % erhalten.
Familienermäßigung
Nehmen mehrere, in einem Haushalt lebende Familienmitglieder am gleichen Kurs teil, so können das zweite und jedes weitere Familienmitglied eine Ermäßigung in Höhe von 25 % des Kursentgeltes erhalten. In Kursen mit kleiner Lerngruppe wird keine Familienermäßigung gewährt.
Bonuskarte
Aufgrund der Bildung des kommunalen Eigenbetriebes „Weiterbildungsakademie des Landkreises Leipzig“ und der damit verbundenen Umstrukturierung der Betriebsteile wird das seit dem Herbstsemester 2008 geltende Bonussystem eingestellt. Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 werden keine Bonuskarten und Bonuspunkte mehr vergeben.
Für bereits erworbene Bonuspunkte wird jedoch im Frühjahrs- und Herbstsemester 2012 bei Kursanmeldung eine Entgeltermäßigung gewährt. Die Höhe der Ermäßigung richtet sich nach der Anzahl der erworbenen Bonuspunkte:
Vollständige Bonuskarte (5 Bonuspunkte): 15,- Euro
4 Bonuspunkte: 12,- Euro
3 Bonuspunkte: 9,- Euro
2 Bonuspunkte: 6,- Euro
1 Bonuspunkt: 3,- Euro
Es kann nur eine Bonuskarte pro Kurs eingereicht werden. Bitte legen Sie die ausgefüllte Bonuskarte der Kursanmeldung bei. Die Einreichung des Antrages auf Ermäßigung ist nicht notwendig. Es besteht ein Anrecht auf weitere Ermäßigungen (z.B. Familienermäßigung).
4. Kündigung, Rücktritt, Erstattungen
1. Die Volkshochschule kann wegen mangelnder Beteiligung, Ausfall eines Kursleiters oder anderer Gründe, die nicht von der Volkshochschule zu vertreten sind, einen Kurs schließen. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitere Ansprüche gegen die Volkshochschule sind ausgeschlossen. Führen Kurse über mehrere Semester und die Teilnehmerzahl sinkt unter die Mindestteilnehmerzahl, so kann in Absprache mit den Teilnehmern eine Kurszusammenlegung, eine Kursschließung oder eine Fortsetzung mit erhöhtem Entgelt zu Semesterbeginn erfolgen.
2. Der Rücktritt durch einen Teilnehmer ist grundsätzlich schriftlich zu erklären. Der Teilnehmer kann bis 10 Tage vor Lehrgangsbeginn kostenlos vom Lehrgang zurücktreten. Bei Rücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Kursbeginn ist eine Rücktrittspauschale von 5 EUR zu zahlen. Eine Erstattung bei Rücktritt des Teilnehmers nach der ersten Veranstaltung oder zu einem späteren Zeitpunkt aus wichtigem Grund entscheidet der 1. Betriebsleiter bzw. der Leiter der VHS. Hierzu muss ein Antrag auf Rückerstattung mit entsprechender Begründung des Rücktritts und Nachweispflicht bei besonderen Gründen durch den Teilnehmer vorausgegangen sein. Das Entgelt errechnet sich bei einer positiven Entscheidung anteilig aus der Höhe des bis dahin in Anspruch genommenen Kursentgeltes zzgl. Rücktrittspauschale.
Antrag auf Erstattung als Download bzw. Druckversion
5. Teilnehmerzahl
Für die Durchführung eines Kurses sind mindestens 8 Teilnehmer erforderlich. Liegen für einen Kurs 4 bis 7 Anmeldungen vor, kann der Kurs als „kleine Lerngruppe“ durchgeführt werden. Die Entscheidung trifft der zuständige Fachbereichsleiter in Abstimmung mit den Teilnehmern. Die Teilnehmer müssen dann ihre Anmeldung bestätigen und verpflichten sich, das doppelte Entgelt pro Unterrichtseinheit (zzgl. Teilnahmebescheinigung, Lehrmaterial o. ä.) zu entrichten. Bei weniger als 4 Anmeldungen ist eine Kursdurchführung unmöglich.
6. Haftung
Eine Haftung irgendwelcher Art (Diebstahl, Verlust, Unfälle u. ä.) kann seitens der Volkshochschule nicht übernommen werden. Die Lehrgangsteilnehmer sind nicht versichert. Bei Studienreisen und -fahrten tritt die VHS nur als Vermittler auf.
AGB als Download bzw. Druckversion
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