Zulassungsvoraussetzungen
Um am Kurs erfolgreich teilzunehmen, benötigen Sie Grundkenntnisse aus dem kaufmännischen Bereich.
Die Prüfung zum/zur Geprüften Wirtschaftsfachwirt/in besteht aus zwei Teilprüfungen:
Zur Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" werden Sie zugelassen, wenn Sie:
- eine erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach mindestens ein Jahr Berufspraxis oder
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis oder
- mindestens drei Jahre Berufspraxis
nachweisen können.
Zur Teilprüfung "Handlungsspezifische Qualifikationen" werden Sie zugelassen, wenn Sie:
- die Teilprüfung "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" abgelegt haben und dies nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- Sie in allen oben genannten Fällen je ein weiteres Jahr Berufspraxis
nachweisen können.
Die Berufspraxis soll dabei im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich erworben worden sein und wesentliche Bezüge zum Aufgabenfeld eines/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirts/ Wirtschaftsfachwirtin aufweisen.








